Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen von PAITITI Tours & Adventures

 

 

Sehr geehrter Reisegast,

 

wir danken Ihnen, dass Sie Ihre Reise bei PAITITI Tours & Adventures Erlebnisreisen buchen. Wir sind stets bemüht, Ihnen vor, während und nach Ihrer Reise den bestmöglichen Service zu bieten. Dazu setzen wir unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und sie so reibungslos wie möglich abzuwickeln.

 

Die nachfolgenden Reisebedingungen sollen das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und PAITITI Tours als Anbieter regeln.

 

Die genannten Preise sind Richtpreise, die bis zum 23.12.2013 unverbindlich gültig. Irrtum und Änderungen vorbehalten. 

Unsere AGB können Sie sich hier als PDF herunterladen.

Paititi AGB
HP Paititi AGB 2014 3142.pdf
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 1. Anmeldung, Reisevertrag und Datenschutz

 

1.1.Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich per Post, oder elektronisch (per E-Mail oder Kontaktformular unseres Internetauftritts) erfolgen kann, bietet der Kunde (im Folgenden kurz: Sie oder Reisegast) PAITITI Tours & Adventures Erlebnisreisen (im Folgenden kurz: PAITITI) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots ist die jeweilige Reisebeschreibung in unserem Internetauftritt und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2.Die Präsentation der Reiseleistungen im Rahmen unseres Internetauftritts stellt für uns ein bindendes Angebot dar, wohingegen die Preise als unverbindliche Richtpreise zu werten sind.

 

1.3.Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch PAITITI zustande. Für die Annahme bedarf es keiner besonderen Form. Der Reisegast wird über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail informiert.

 

1.4.Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von PAITITI vor, an das diese sich 10 Tage bindet. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebots durch den Reisegast zustande. Die Annahme durch den Reisegast erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt.

 

1.5.Der Anmeldende hat für alle Verpflichtungen der Mitangemeldeten Teilnehmer aus dem Reisevertrag einzustehen, als ob es seine eigenen wären, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. Die Reisebedingungen gelten für sämtliche Angegebene Teilnehmer.

 

1.6.Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen kommt der Reisevertrag, abweichend der vorstehenden Regelung, wie folgt zustande: PAITITI nimmt für den Reisegast eine verbindliche Reservierung vor. Daraufhin werden dem Reisegast ein Anmeldeformular und die Reisebedingungen per E-Mail zugesandt. Übermittelt der Reisegast die Anmeldung innerhalb von 5 Tagen an PAITITI so gestaltet sich der Buchungsablauf wie unter Ziffer 1.1 bis 1.5 beschrieben. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht bei PAITITI ein, so wird die Reservierung Annulliert, ohne dass daraus weitere Folgen für den Reisegast oder PAITITI entstehen.

 

1.7.Abweichungen und Ergänzungen in der Anmeldung zu unserem Reiseangebot (Internetpräsentation), sowie mündliche Nebenabreden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung wirksam.

 

1.8.Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Vertragsdurchführung und Kundenbetreuung maßgeblich und erforderlich sind. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt.

 

 

 2. Leistungen 

2.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen unseres Internetauftritts und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

2.2.Leistungsträger, wie z.B. Hotels oder Fluggesellschaften, Reisevermittler und Reisebüros sind von PAITITI nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über den vertraglichen Inhalt des Reisevertrags von PAITITI hinausgehen, dazu im Widerspruch stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

 

2.3.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch PAITITI.

 

2.4.PAITITI behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Reisepreisanpassung aufgrund erhöhter Beförderungskosten oder Erhöhung bestimmter Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren) vor Vertragsabschluss eine Änderung bezüglich der Angaben aus dem Internetauftritt zu erklären. Ferner behält PAITITI sich vor, den Reisepreis anzupassen, wenn die ausgeschriebene oder vom Reisegast gewünschte Reise nur durch den Zukauf zusätzlicher Kontingente verfügbar ist. Der Reisegast wird hierüber vor der Buchung selbstverständlich informiert.

 

 

 

 3. Zahlungsbedingungen

3.1.Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

 

3.2.Bei Reisen, die mit terminierter Ausstellung von Flugtickets oder Schiffsfahrten verbunden sind, kann auch eine höhere Anzahlung verlangt werden. Dies wird im Einzelfall dem Reisegast kundgetan.

 

3.3.Die Restzahlung ist 40 Tage vor Reisebeginn fällig.

 

3.4.Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt.

 

3.5.Bei Buchungen die weniger als 40 Tage vor Reisebeginn getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis nach der Buchungsbestätigung zu zahlen.

 

3.6.Sollte der Reisepreis bis zu Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, kann PAITITI vom Reisevertrag zurücktreten, und den Reisegast mit Rücktrittkosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren.

 

3.7.Einen Reisesicherungsschein erhalten Sie, wenn Sie unsere Reisen über eines unserer Partnerbüros in Deutschland buchen. Bei Buchungen über uns können wir Ihnen keinen Reisesicherungsschein ausstellen, da der Firmensitz von PAITITI im Ausland ist. Durch die Tatsache dass PAITITI keine direkt Angestellten Mitarbeiter hat besteht kein Klumpenrisiko.

 

3.8.Akzeptiert werden Zahlungen per Überweisung.

 

 

 4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss

4.1.Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von PAITITI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigt.

 

4.2.In Betracht kommende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.

 

4.3.PAITITI wird den Reisegast über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

4.4.Sollte es möglich sein, werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4.5.Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, bezüglich derer PAITITI als Veranstalter auftritt, haben Sie das Recht, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte haben Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

 

4.6.PAITITI bleibt es vorbehalten die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so errechnet sich die Erhöhung des Reisepreises gemäß nachfolgender Maßgaben:

 

4.6.1.    Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung kann PAITITI den Erhöhungsbetrag verlangen.

 

4.6.2.    In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die so errechnete Preiserhöhung für den Einzelplatz kann von Ihnen verlangt werden.

 

4.6.3.    Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann PAITITI den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Ändert sich ein Wechselkurs nach Vertragsschluss, kann der Reisepreis um diese Erhöhung angepasst werden, soweit sich die Reise für uns dadurch verteuert.

 

4.6.4.    Eine Reisepreiserhöhung wird nur dann wirksam, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für PAITITI unvorhersehbar waren. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern es uns möglich ist, eine solche Reise zum gleichen Preis aus unserem Angebot anzubieten.

 

4.6.5.    Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises wird PAITITI den Reisegast unverzüglich informieren.

 

4.6.6.    Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch PAITITI geltend zu machen.

 

4.7.Werden auf Wunsch des Reisegastes nach der Reisebuchung Änderungen (Umbuchungen) hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Verpflegungsart, Beförderungsart, Abflug- oder Zielflughafen, Anschlussflüge, Ort der Fahrzeugübernahme bei Mietwagen oder Fahrzeugart vorgenommen, so ist dies nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Die daraus entstehenden Kosten hat der Reisegast zu tragen.

 

4.8.Bis zum Reisebeginn hat der Reisegast die Möglichkeit, dass anstatt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Reisegast haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die die dabei entstandenen Mehrkosten. PAITITI ist berechtigt sämtliche Mehrkosten die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehen Mehrkosten zu verlangen. Einem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers kann PAITITI widersprechen, wenn der neue Reisegast den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften, behördliche oder polizeiliche Anweisungen entgegenstehen.

 

 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1.Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen, nicht von PAITITI zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. PAITITI wird sich bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kosten PAITITI gegenüber besteht jedoch nicht.

 

  

 6. Rücktritt durch den Reisegast

6.1.Der Reisegast kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei PAITITI.

 

1.1.In jedem Falle des Rücktritts durch den Reisegast stehen PAITITI folgende pauschale Entschädigungen zu: 

 

  1. Stornosätze bei Rundreisen ohne mehrtägige Schifffahrten

    bis 91 Tage vor Reisebeginn                       € 400,- pro Person

    ab 90. bis 31. Tag vor Reisebeginn             30% des Reisepreises

    ab 30. bis 10. Tag vor Reisebeginn             50% des Reisepreises   

    ab 09. bis 04. Tag vor Reisebeginn             70% des Reisepreises

    ab 03. Tag vor Reisebeginn                        80% des Reisepreises  

    Am Abreisetag oder Nichtantritt (no-schow) 90% des Reisepreises

     

  2. Stornosätze bei Rundreisen mit mehrtägigen Schiff, Fluss- und Kreuzfahrten

    bis 91 Tage vor Reisebeginn                       € 500,- pro Person           

    ab 90. bis 65. Tag vor Reisebeginn             40% des Reisepreises      

    ab 64. bis 31. Tag vor Reisebeginn             60% des Reisepreises        

    ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn             70% des Reisepreises       

    ab 14. Tag vor Reisebeginn                        80% des Reisepreises     

    Am Abreisetag oder Nichtantritt (no-schow) 90% des Reisepreises

     

  3. Stornosätze bei Bausteinen mit mehrtägigen Schifffahrten und Galapagosaufenthalten

    bis 91 Tage vor Reisebeginn                       € 500,- pro Person  

    ab 90. bis 65. Tag vor Reisebeginn              50% des Reisepreises

    ab 64. bis 31. Tag vor Reisebeginn              60% des Reisepreises

    ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn              70% des Reisepreises

    ab 14. Tag vor Reisebeginn                         80% des Reisepreises

    Am Abreisetag oder Nichtantritt (no-schow)  90% des Reisepreises

     

  4. Stornosätze bei Rundreisen oder Bausteinen mit Amazonaskreuzfahrten in der Luxusklasse

    bis 121 Tage vor Reisebeginn                       € 800,- pro Person   

    ab  121. bis 91. Tag vor Reisebeginn            Gesamte Anzahlung

    ab   90. Tag vor Reisebeginn                        90% des Reisepreises

     

  5. Stornosätze bei Bausteinprogrammen und Inkatrail Trekkings

    bis 91 Tage vor Reisebeginn                         € 300,- pro Person  

    ab 90. bis 65. Tag vor Reisebeginn              30% des Reisepreises

    ab 64. bis 31. Tag vor Reisebeginn              40% des Reisepreises 

    ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn              60% des Reisepreises

    ab 14. Tag vor Reisebeginn                         80% des Reisepreises

    Am Abreisetag oder Nichtantritt (no-schow)  90% des Reisepreises

 

 

6.3.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Falle der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.

 

6.4.Anfallende Gebühren im Falle einer Stornierung (Ziffer 6.2.) sowie bei Umbuchungen (Ziffer 4.7.) werden sofort fällig.

 

6.5.PAITITI wird dem Kunden bei Abschluss des Reisevertrages den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen.

 

6.6.Wird auf Wunsch des Reisegastes eine Umbuchung auf eine andere Reise oder einen anderen Termin innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung vorgenommen, so ist dies bis 90 Tage vor Reisebeginn möglich, bei Amazonaskreuzfahrten bis 121 Tage vor Reisebeginn. Danach prüfen wir im Einzelfall, inwieweit Vorleistungen von uns erbracht wurden, die nicht erstattbar sind. Sollten nicht erstattbare Vorleistungen erbracht worden sein, so gelten die obigen Sätze wie bei Reiserücktritt. Bei geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- EUR fällig. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht jedoch nicht.

 

6.7.Es bleibt dem Reisegast der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. PAITITI kann abweichend von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit wir geeigneten Nachweis erbringen, dass uns wesentlich höhere Kosten als die jeweilige Pauschale entstanden sind.

 

 

7. Rücktritt und Kündigung durch PAITITI

7.1.Der Vertrag kann von PAITITI gekündigt werden, wenn die Reise aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Verspätungen von Dritten, Naturkatastrophen, Epidemien) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet würde. PAITITI kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

7.2.PAITITI kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise fristlos kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, welches die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dabei behält PAITITI den Anspruch auf den gesamten Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen soweit und sofern sie von den Leistungsträgern gutgeschrieben werden. Sollten eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung anfallen s, so sind diese vom Störer selbst zu tragen. Die örtlichen Bevollmächtigten von PAITITI (Agenturen, Reiseleitungen) sind in diesen Fällen ausdrücklich bevollmächtigt, die Rechte von PAITITI wahrzunehmen.

 

7.3.Wird in der jeweils ausgeschriebenen Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, und wird diese nicht erreicht behält sich PAITITI vor vom Reisevertrag zurück zu treten. Ein Rücktritt ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn dem Reisegast zu erklären. In jedem Fall wird PAITITI den Reisegast unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung zukommen lassen, sobald der Eintritt der Voraussetzung der Nichtdurchführung bekannt ist. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhalten Sie umgehend zurück.

 

 

8. Mitwirkungspflicht

8.1.Der Reisegast ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der Agentur von PAITITI oder unter der unten genannten Telefonnummer / Mailadresse mitzuteilen. Im eigenen Interesse ist der Reisegast verpflichtet eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

 

9. Ausschluss von Ansprüchen

9.1.Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb von einem Monat nach der Beendigung der Reise gegenüber PAITITI geltend zu machen.

 

9.2.Die Frist für Anmeldungen von Gepäckschäden oder Zustellverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gelten abweichende Fristen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckschäden und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung jeweils nach Aushändigung zu melden.

 

 

10. Gewährleistung

Die nachfolgenden Gewährleistungsklauseln gelten, soweit PAITITI als Reiseveranstalter auftritt.

 

10.1.     Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann vom Veranstalter verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Eine Abhilfe kann auch dadurch zustande kommen, wenn eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

 

10.2.     Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisegast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisegast es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

 

10.3.     Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet PAITITI nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisegast im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen den Reisevertrag, vorzugsweise schriftlich, kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von PAITITI verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird. Der Reisegast schuldet PAITITI den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.

 

10.4.     Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann der Reisegast Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den PAITITI nicht zu vertreten hat.

 

 

11. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitserfordernisse

11.1.     PAITITI informiert Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz über oben genannte Bestimmungen die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige Konsulat Auskunft.

 

11.2.     Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reisegast ist ebenso selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile die dem Reisegast aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (z.B. Rücktrittskosten) gehen zu seinen Lasten.

 

 

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

12.1.     Sollten bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht feststehen, hat PAITITI dem Reisegast die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

 

12.2.     Sobald PAITITI dies bekannt ist, wird der Reisegast darüber unterrichtet.

 

12.3.     Ebenso wird der Reisegast von PAITITI unterrichtet, wenn die Fluggesellschaft wechselt.

 

12.4.     Die sogenannte Black List der EU ist auf der Internetseite  http://air-ban.europa.eu   und über unsere Internetseite abrufbar.

 

 

13. Haftung und Haftungsausschlüsse

13.1.     PAITITI haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen von und zum Ausgeschriebenen Aushangs- und Zielort, optionale Ausflüge, Sportveranstaltungen) und in der konkreten Reisebeschreibung als solche gekennzeichnet sind.

 

13.2.     Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Trekking- und Expeditionsreisen) übernimmt PAITITI im Hinblick auf die Durchführung, Gewährleistung und persönliche Risiken des Reisegastes keine Haftung. Eventuelle Zusatzkosten wie für eine Bergung, Suche oder spezielle, kostenintensive Rücktransporte sind vom Reisegast selbst zu tragen.

 

13.3.     Sofern Flüge zur konkreten Reise von PAITITI nur vermittelt werden, tritt PAITITI lediglich als Vermittler zwischen den Leistungsträgern (Fluggesellschaften) und den sonstigen Beteiligten auf. PAITITI übernimmt in diesem Falle keine Haftung bei Verspätungen, Beschädigungen, Unfällen oder Gepäckverlust. Das Beförderungsrisiko ist in jedem Falle vom Reisegast selbst zu tragen.

 

13.4.     Wir empfehlen dem Reisegast in diesem Zusammenhang und im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung

 

 

14. Ansprüche und Abtretungsverbot

14.1.     Ansprüche, Beanstandungen und Reklamationen hat der Reisegast direkt vor Ort an PAITITI weiterzugeben. Auf Forderungen des Reisegastes nach der Reise gegenüber PAITITI, wird daraufhin nur in Ausnahmefällen und nur innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise eingegangen. PAITITI wird den Reisegast über das Ergebnis der Überprüfung und die Entscheidung der Ansprüche in Kenntnis setzen.

 

14.2.     Die Abtretung von Ansprüchen des Reisegastes an Dritte gegenüber PAITITI ist ausgeschlossen und unzulässig.

 

 

15. Reiseversicherungen

15.1.     Der angegebene Reisepreis enthält keine Reiseversicherungen. PAITITI empfiehlt dem Reisegast eine Reiserücktrittkosten-Versicherung, sowie eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung bzw. eine Mehrkostenversicherung abzuschließen. Es wird auf die Regelung bezüglich der Stornokosten im Falle eines Nichtantritts der Reise verwiesen. Sollte ein Reiseabbruch in Betracht kommen, können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten anfallen.

 

 

16. Gerichtsstand und Schlußbestimmungen

16.1.     Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt davon unberührt.

 

16.2.     Der Reisegast kann PAITITI nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand von PAITITI Tours & Adventures Erlebnisreisen ist Lima/Peru.

 

16.3.     Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart, selbst wenn deutsches Recht für Klagen im Ausland bezüglich der Haftung dem Grunde nach nicht angewandt wird.

 

16.4.     Die vorstehenden Bedingungen kommen nicht zur Anwendung, wenn dem internationale oder behördliche Abkommen, Vorschriften und Bestimmungen entgegenstehen.

 

Stand: August 2014

 

 

Hinweis: Zusätzlich zu den üblichen AGBs kommen bei Flugbuchungen die AGBs der entsprechenden Fluggesellschaft/en in Anrechnung. Auch bei Stornierungen der Flüge bilden die AGBs der jeweiligen Fluggesellschaften die Grundlage des Vertrages.

 

Für Programme die Kreuzfahrten zu den Galapagosinseln oder auf dem Amazonas beinhalten gelten zusätzlich die AGB der jeweiligen Schiffe. Das gleiche gilt für eingekaufte Fremdleistungen von Reiseagenturen, sofern wir nicht als Veranstalter auftreten.

 

Für die Manu-Dschungelprogramme, Amazon-Discover-Programme und Inkatrail-Trekkings gelten abweichende Anzahlungs-, Vertrags- und Stornobedingen, die Ihnen bei Anfrage oder Buchung der entsprechenden Reise zur Kenntnis gebracht werden.

 

Auf Wunsch können die jeweiligen AGB in englischer Sprache bei den jeweiligen Schiffen und/oder Anbietern verlangt werden

 

Bei Reisen wo wir lediglich als Vermittler und/oder Dienstleister auftreten, oder solche Leistungen erbringen, gelten zuzüglich dieser Bestimmungen, die Bestimmeungen des/der jeweiligen Drittanbieter. Wohingegen bei Stornierungen Abschnitt 6 dieser AGB unverändert Bestand hat, zuzüglich der Bedingungen des/der jeweiligen Reiseveranstalter(s) bzw. Drittanbieter(s). Bei Stornierungen zu reinen Dienstleistungen ist das Wort "Reisepreises" durch das Wort "Dienstleistungspreises" in Abschnitt 6.2. zu ersetzen.

 

 

PAITITI Tours & Adventures

Lima - Peru
Mail
hpetrul@aol.com Web: www.paititi.jimdo.com

 

E-Mail:   hpetrul (ät) aol (dot) com

Skype:   hpetrul

Web:      www.paititi.jimdo.com

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